Stand: November 2024
ASTRAL Kreativ GmbH (ASTRAL) ist ein Designbüro mit Fokus auf innovative Digitalprojekte. Der Kunde ist ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, das daran interessiert ist, die von ASTRAL angebotenen Leistungen für ein oder mehrere Projekte zu nutzen. Die Parteien haben in einem Angebot beziehungsweise Nachträgen konkrete Vereinbarungen getroffen, die die wechselseitigen Vertragspflichten regeln. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergänzen diese Regelungen und werden in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter https://www.astral.de/de/agb.html, mit Vertragsabschluss wesentlicher Vertragsbestandteil.
In diesem Vertrag haben die nachfolgend genannten Begriffe die folgenden Bedeutungen, sofern sich nicht aus dem Zusammenhang eindeutig etwas anderes ergibt:
1. ASTRAL überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen und vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen. Die Nutzungsrechte sind insbesondere zeitlich, räumlich und inhaltlich auf die Erreichung des Vertragszwecks beschränkt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Soweit in einem zugehörigen Angebot und Nachträgen nichts anderes vereinbart ist, werden grundsätzlich für das abgenommene und bezahlte Endprodukt nur einfache Nutzungsrechte übertragen. ASTRAL bleibt in jedem Fall, auch wenn es das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen der Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden. ASTRAL behält sich das Recht vor, erbrachte Designleistungen kostenfrei in seinen Referenzen (z. B. auf der eigenen Website oder in Broschüren) abzubilden.
3. Die Entwurfstätigkeit und die Lieferung von Alternativentwürfen sind, auch wenn diese mitvergütet werden, mit keinerlei Übertragung von Nutzungsrechten verbunden. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung. ASTRAL bleibt, soweit nichts Abweichendes im Angebot oder Nachträgen vereinbart wurde, Eigentümerin bzw. alleinige Rechteinhaberin an den Entwürfen und ist dementsprechend berechtigt, sie für weitere Interessenten uneingeschränkt zu verwenden.
4. Eine Übertragung und Unterlizensierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer Vereinbarung mit ASTRAL in Textform. Als Dritte gelten nicht verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG sowie Rechtsnachfolger des Kunden.
5. Soweit der Übergang von Nutzungsrechten vertraglich vereinbart wird, gehen diese erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung Zug-um-Zug über.
6. Vorschläge und Ideen des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Kunden.
1. Im Rahmen von Präsentationen und/oder Pitches überlassene Entwürfe und sonstige Leistungen sind vertraulich zu behandeln, soweit ASTRAL nicht eine Genehmigung zur Offenlegung dieser vertraulichen Informationen erteilt. Sie dienen nur der Präsentation und dürfen keinesfalls weiter- und/oder anderweitig genutzt werden.
2. Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen und Werke Eigentum von ASTRAL. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material – gleich in welcher Form – zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an ASTRAL zurückzugeben beziehungsweise übergebene Daten zu löschen. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es ASTRAL überlassen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
1. Das jeweilige Angebot und zugehörige Nachträge regeln die vom Kunden an ASTRAL zu entrichtende Vergütung. Die Vergütung besteht aus dem in den jeweiligen Aufträgen und Nachträgen vereinbarten Honorar für die von ASTRAL erbrachten Leistungen und den Auslagen. Vorschläge und Ideen des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2. Wenn das betreffende Angebot und zugehörige Nachträge keine gegenteilige Regelung enthalten, werden die Leistungen grundsätzlich für ein im betreffenden Angebot und zugehörigen Nachträgen vereinbartes festes Honorar erbracht. Die Höhe des zwischen den Parteien für die Erbringung der Leistungen vereinbarten Honorars und die Fälligkeitstermine sind im betreffenden Angebot und in den zugehörigen Nachträgen festgehalten.
3. Zusätzlich steht ASTRAL Ersatz der entstandenen Auslagen zu, wie zum Beispiel Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Kosten für Kuriere oder sonstige Versandkosten, Kosten für Materialien, für Entsorgung von Materialien, Kosten für spezifisches Equipment oder Kosten für die Nutzung spezifischen Equipments und andere projektbezogene Auslagen. Reisen mit dem Flugzeug, die mehr als vier (4) Flugstunden in Anspruch nehmen, rechnet ASTRAL nach den Kosten eines Standardtickets für die Business-Class ab. Reisen mit dem Flugzeug, die weniger als vier (4) Flugstunden in Anspruch nehmen, rechnet ASTRAL nach den Kosten eines Standardtickets für die Economy-Class ab.
4. Sofern in dem betreffenden Angebot und zugehörigen Nachträgen nichts anderes vereinbart ist, wird ASTRAL monatlich Rechnungen über bereits geleistete Tätigkeiten sowie entstandene Auslagen erstellen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Sie sind in Euro (EUR) zu entrichten.
5. Sämtliche Rechnungsbeträge verstehen sich rein netto, zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
6. Im Verzugsfall stehen ASTRAL jährliche Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu.
7. Sämtliche Zahlungen sind durch Überweisung auf die folgende Bankverbindung zu entrichten:
ASTRAL Kreativ GmbH Hypovereinsbank München IBAN: DE92700202700015244751 SWIFT: HYVEDEMMXXX
Im Verwendungszweck ist bei sämtlichen Zahlungen die ASTRAL-Rechnungsnummer anzugeben.
1. Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete oder bezeichnete sowie objektiv als vertraulich anzusehende Informationen und Unterlagen, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses wechselseitig zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die nachweislich vor dem Zeitpunkt der Zugänglichmachung allgemein bekannt oder frei zugänglich waren oder es nach Zugänglichmachung ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung werden.
2. Vertrauliche Informationen dürfen nur denjenigen Mitarbeitern der Parteien zugänglich gemacht werden, die die entsprechenden Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen. Die Parteien stehen dafür ein, dass ihre Mitarbeiter, denen sie Informationen zur Verfügung gestellt haben, diese geheim halten werden. Die Parteien stellen sicher, dass diese Mitarbeiter sich zuvor zur Geheimhaltung gegenüber der jeweils anderen Partei verpflichtet haben und dies mindestens in dem Umfang, der diesem Abschnitt der ASCs (§ 10) entspricht, es sei denn, die betreffenden Mitarbeiter haben als Angestellte in ihrem Arbeitsvertrag oder im Zusammenhang mit diesem Arbeitsvertrag bereits entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen übernommen.
3. Die Parteien verpflichten sich ferner, sämtliche vertrauliche Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei mit mindestens derselben Sorgfalt zu behandeln, mit der sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen gleicher Natur umgehen, in jedem Fall aber mindestens mit der kaufmännisch gebotenen üblichen Sorgfalt.
4. Eine Weitergabe der Informationen und Unterlagen an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG gelten nicht als Dritte.
5. Sollte eine Partei gesetzlich verpflichtet sein, Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, wird sie dies der jeweils anderen Partei unverzüglich nach Kenntnis der Verpflichtung anzeigen.
6. Falls eine Partei davon Kenntnis erlangt, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen dennoch einem nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sind, wird sie unverzüglich die andere Partei hiervon unterrichten.
7. Alle vertraulichen Informationen und Unterlagen bleiben jeweils im Eigentum der offenlegenden Partei.
8. Den Parteien ist bewusst, dass der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 17 UWG strafbar ist und nach allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Originale, der nicht zur Produktion freigegebenen Alternativentwürfe sind spätestens einen Monat nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
1. Jede der Parteien verpflichtet sich, während der Laufzeit des Projekts und eines (1) weiteren Jahres nach Beendigung des Projekts weder für sich noch für irgendeinen Dritten Mitarbeiter der anderen Partei, die mit der Durchführung oder Überwachung von Leistungen nach diesen ASCs oder einem darunter abgeschlossenen Angebot oder Nachtrag befasst waren, abzuwerben.
2. Verstößt eine der Parteien gegen diese Verpflichtung, so hat die verletzende Vertragspartei für jede schuldhafte Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu leisten. Die Vertragsstrafe beläuft sich für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung auf 20.000,00 EUR, unabhängig davon, ob die Verletzung durch die Vertragsparteien, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begangen wurde.
3. Ebenso bleibt es der verletzten Vertragspartei vorbehalten, von der anderen Vertragspartei Schadensersatz zu verlangen, wobei auf die Höhe der Schadensersatzforderung die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet wird.
1. Stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche zu, so ist ASTRAL zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
2. Die von ASTRAL erbrachten Leistungen sind vom Kunden unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich ein offensichtlicher Mangel, ist dieser ASTRAL innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen, ansonsten entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche. Wird ASTRAL ein versteckter Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung durch den Kunden angezeigt, entfallen ebenfalls die entsprechenden Gewährleistungsansprüche.
3. Die Gewährleistung für Mängel an den erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen, soweit sie aus der Verarbeitung von fehlerhaftem Material oder fehlerhaften Daten resultieren, welche der Kunde zur Verarbeitung und Bearbeitung an ASTRAL übergeben hat. Dies gilt auch für Leistungen, die vom Kunden oder von Dritten verändert wurden.
Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen bei geringfügigen beziehungsweise unerheblichen Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit (zum Beispiel in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung).
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original als vertragsgemäß erbrachte Leistung. Entsprechendes gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Von ASTRAL zur Verfügung gestellte Ausdrucke, Muster oder Bildschirmansichten dienen lediglich der Prüfung der Daten und haben keinerlei Farbverbindlichkeit für den Druck.
4. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel hinsichtlich der Leistungen von ASTRAL beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung an den Kunden oder, sofern eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
5. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Rechten Dritter sind ausgeschlossen, soweit die Rechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden verursacht wird oder dadurch, dass die Leistungen vom Kunden oder von Dritten verändert oder zusammen mit nicht von ASTRAL gelieferten Produkten eingesetzt werden.
1. ASTRAL übernimmt keinerlei Garantien. Ausgenommen hiervon sind Garantien, die sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergeben.
2. Die Haftung der Parteien wird wie folgt beschränkt:
3. Bei einem von ASTRAL verschuldeten Datenverlust haftet ASTRAL nur für die Kosten der Wiederherstellung von Daten und Systemen, die im Falle einer ordnungsgemäßen Datensicherung entstanden wären.
4. Die Parteien sind verpflichtet, Schäden im Rahmen des Zumutbaren abzuwenden und zu mindern.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss, beziehungsweise der Unterzeichnung des zugehörigen Angebotes, in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter www.astral.de/agb, wesentlicher Vertragsbestandteil.
2. Jeder Vertrag endet automatisch mit Beendigung des Projektes.
3. ASTRAL ist berechtigt den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, wenn:
4. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Die Bestimmungen zur Geheimhaltungspflicht in § 10 gelten auch nach Beendigung des Projektes oder im Falle einer Kündigung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort.
1. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie internationaler Kollisionsregelungen ist ausgeschlossen.
2. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in München, sofern kein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand besteht (§ 40 Abs. 2 ZPO).
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, des Angebotes oder etwaiger Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, der jeweiligen Angebote oder Nachträge unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Die Parteien werden in einem solchen Fall (§ 18, Abs. 1) die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis, das von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt wurde, möglichst nahe kommt.